Die Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ermöglicht Ihnen, eigene Wünsche an die medizinische Behandlung, Nichtbehandlung oder Behandlungsgrenzen angesichts einer aussichtlosen Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, zu bekunden. Mit einem Klick erhalten Sie weitere Informationen sowie eine Patientenverfügung zum Download.

Empfohlene Vorsorgevollmacht zum Download
Patientenverfügung zum Download

Im Rahmen der Patientenverfügung wird per Betreuungsverfügung eine Vertrauensperson benannt, die, falls eine Betreuung notwendig werden sollte, vom Vormundschaftsgericht bestellt werden muss.

Eine Alternative zur Betreuungsverfügung stellt die Vorsorgevollmacht dar. Hierbei wird ebenfalls eine Vertrauensperson bestimmt, die bevollmächtigt ist, Entscheidungen zu treffen. In diesem Fall ist die Einschaltung eines Vormundschaftsgerichts nicht erforderlich. Im Falle der Entscheidungsunfähigkeit eines Menschen kann die vorher bestimmte Person sofort in dessen Sinne handeln.

Für weitere Einzelheiten empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit einem Notar. Durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit einem Notariat können wir Ihnen auch in diesen Fragen gerne weiter helfen.